Genossenschaft

Die Wohnbaugenossenschaft Glarus bezweckt die Errichtung, Verwaltung und Vermietung von preisgünstigen Wohnungen in Glarus im Sinne des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG). Sie kann zu diesem Zwecke Grundstücke kaufen und verkaufen oder im Baurecht erwerben.

Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert.

Wohnbaugenossenschaft Glarus (ehemals Genossenschaft Alterssiedlung Glarus)

Werner Tschappu, Präsident
Glarus, Anfang Februar 1998

Die Tagwenversammlung vom 30. Juni 1970 beschliesst die Renovation und einen Erweiterungsbau des Bürgerasyls. Gleichzeitig wird der Gemeinderat ermächtigt, «mit einer zu gründenden Genossenschaft zum Bau von Alterswohnungen» einen Baurechtsvertrag abzuschliessen. Eine Umfrage hat grosses Interesse für Alterswohnungen gezeigt. Der damalige Gemeindepräsident Dr. iur. Alfred Heer bezeichnet diesen Tag als Ehrentag des Tagwens Glarus, auf den die Bürger stolz sein dürfen.

Die Genossenschaft Alterssiedlung Glarus wird am 4. Oktober 1972 gegründet. Präsident ist Gemeinde- und Landrat Fritz Fischer. Der Zweck wird in den Statuten wie folgt umschrieben: «Bau, Unterhalt und Vermietung von preiswerten Kleinwohnungen für betagte Einwohner von Glarus und Riedern und anderen Gemeinden auf gemeinnütziger Basis». Als Standort wird die Wiese nördlich des Bürgerasyls vorgesehen. 1973 erhält die Genossenschaft ein Legat von Walter Spitz von 900’000 Franken und ein zweites von Jacques Spälty-Walter von 100’000 Franken.

Der Vorstand sammelt Erfahrungen bei bestehenden Alterssiedlungen. Der vorgesehene Ort wird als zu abgelegen befunden. Der Platz südlich des Kunsthauses kommt ins Gespräch. Diese Parzelle wird aber verkauft, die PTT plant dort eine neue Post und der Kanton ein Verwaltungsgebäude. Ein entsprechender Antrag an die Landsgemeinde wird jedoch abgelehnt. Nach mehrjährigen Verhandlungen kauft die Gemeinde 1989 diese Parzelle zurück.

Zu jener Zeit beginnt man sich Gedanken zu machen über die Problematik der Pflegeplätze in der Gemeinde. Dies kompliziert eine weitere Planung. Der Vorstand sucht das Heil in der Änderung der Rechtsform. Weil dies juristisch nicht möglich ist, beginnt man zu resignieren.

Eine Interessengemeinschaft mit Dr. iur. Alfred Heer, Heinrich Brändli, Peter Adimico und Ernst Jakober, dem ehemaligen Vizepräsidenten, ergreift die Initiative. Eine Generalversammlung am 9. Oktober 1993 wählt einen neuen Vorstand mit Werner Tschappu als Präsidenten. Bereits einen Monat später wird an einer öffentlichen Orientierungsversammlung die Genossenschaft vorgestellt, ebenso ihr Zweck und ihre Mittel. Die Generalversammlung vom 22. Februar 1994 genehmigt neue Statuten und beschliesst, einen Projekt-Wettbewerb auszuschreiben. 26 Architekten reichen ihre Entwürfe ein. Die Jury mit vier auswärtigen Architekten entschliesst sich für das Projekt «Herbsttrompete» des Architektenteams Zimmermann, Aarau.

Am 4. Mai 1995 stimmt die Generalversammlung diesem Projekt zu und erteilt einen Baukredit von 9,5 Millionen Franken. Die Baueingabe erfolgt am 29. Juni und am 15. Dezember erteilt der Gemeinderat die Baubewilligung.

Nachdem auch das Bundesamt für Wohnungswesen grünes Licht gegeben hat, erfolgt am 15. April 1996 der Spatenstich. Am gleichen Tag beginnt ein Bagger mit dem Aushub der Baugrube. Dieser rasche Beginn ist bezeichnend für die nächsten Monate, der Bau geht zügig voran.

An der Generalversammlung 1996 werden die 260 Genossenschafter mit einer Broschüre über das Haus orientiert. Sie erhalten die Möglichkeit, sich für eine Wohnung anzumelden. Innert dreier Wochen gehen mehr Anmeldungen ein als Wohnungen vorhanden sind.

Am 1. Oktober 1996 begehen wir den symbolischen Akt der Grundsteinlegung. Alle Unterlagen, die zum Bau führten, ergänzt mit einer Tageszeitung und einem Satz aktueller Münzen, werden in einem Behälter im Parterre eingemauert. Diese Akten sollen späteren Generationen Auskunft geben, wie es zum Bau der Alterssiedlung gekommen ist. Bei dieser Gelegenheit stellen wir «unser Haus und alle, die da ein- und ausgehen, unter den Machtschutz Gottes».

Am 18. Oktober 1996 laden wir Unternehmer, Bauleitung, Planer, Handwerker und Behörden zum Richtfest ein. Rund hundert am Bau Beteiligte können im eigenen Haus in der Tiefgarage begrüsst werden. Mehrere Redner würdigen den grossen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.

Am 6. Juni 1997 lädt Architekt Christian Zimmermann Berufskollegen und weitere Interessenten sowie die Presse zu einer Vernissage ein. Das Haus stösst bei Fachleuten auf grosses, positives Interesse.

Ende Juni 1997 können unsere Mieter bereits ihre Wohnungen beziehen. Der für sie nicht einfache Umzug geht dank der Hilfe der Vorstandsmitglieder und des Hauswart-Ehepaares Jeker gut über die Bühne.

An den Tagen der offenen Tür am Samstag und Sonntag, 16. und 17. August, laden wir die Bevölkerung ein, das Haus zu besichtigen. Was wir nie erwartet hätten: Gegen 1200 Personen nutzen die Gelegenheit, die Siedlung kennenzulernen. Wir können nur eine Feststellung machen: Die vielen Personen, die vorher negativ über unser Haus sprachen, sind bekehrt. Die Besichtigung hat unser Image bei der Bevölkerung stark verbessert. Wenn man ein Haus baut, lädt man seine Freunde zur «Hausräuke» ein. So versammelten sich am 16. August abends nebst einer Hundertschaft Gäste auch alle Bewohner des Hauses im Zelt.

Der Präsident schildert die wechselvolle Geschichte der Genossenschaft. Baupräsident Gottfried Flach erinnert an das Leitbild des Bauwerkes. Gemeindepräsident Dr. Heinrich Aebli erwähnt den grossen Einsatz und das Tempo, das der Vorstand eingeschlagen habe. Mit der Alterssiedlung habe die Genossenschaft der Gemeinde im Bereich der Altersvorsorge eine grosse Arbeit abgenommen. Er überreicht uns einen Scheck für den Ankauf von Gartenmobiliar. Kaspar Marti, Präsident des Kunstvereins, freut sich über die neue Nachbarschaft und bringt uns als Leihgabe das Werk «Das blaue Blau» der Bündner Malerin Demarmels. Jakob Heer attestiert im Namen der Mieter, dass sie in ihren schönen Wohnungen glücklich seien, und dankt dem Vorstand für seinen immensen Einsatz.

Seit Ende Jahr liegt die Schlussabrechnung vor. Sie ist um einiges höher als die seinerzeit von der Generalversammlung genehmigten 9,5 Millionen Franken. Dies resultiert aus einem besseren Ausbau und qualitativ besseren Ausführungen. Darüber werden wir an der kommenden Generalversammlung Rechenschaft ablegen. Wir dürfen feststellen, dass der Bau gelungen ist und dass die Mieter zufrieden und glücklich sind. Den in den Statuten festgelegten Zweck haben wir erfüllt.

Eine aufrichtige Architektur

Auszüge aus der überarbeiteten Textfassung der Ansprache von Peter Jenny, Professor für Bildnersiches Gestalten an der ETHZ, anlässlich der Vernissage vor Übergabe des Hauses an die Mieter am 6. Juni 1997

Das letzte Mal, als ich vor diesem Haus stand, wurde gerade das Fest der Aufrichte auf dem Gebäudedach signalisiert. Schon damals war offensichtlich, dass Aufrichten aufrecht und aufrichtig mit dieser Architektur zu tun hat.

Dieses Haus und das Kunsthaus oder:
ein kleines Bäumchen (Tannengrotze), mit ein paar farbigen Bändern geschmückt.

Das Wort «aufrichtig» lässt sich auch im Zusammenhang mit dem Kunsthaus anwenden – die Aufrichtigkeit dieser Architektur wurde zur Verpflichtung für den Neubau. Die Gestalt des Kunsthauses, die ein kulturelles Selbstbewusstsein ausstrahlt, erfährt eine komplementäre Ergänzung in der Gestalt der hier neu gebauten Architektur. Im Kunsthaus werden Kunstwerke gezeigt, bei denen der Begriff des Alters von einem Wert zeugt, der auf der Erhaltungswürdigkeit basiert. Der Respekt vor etwas, das Jahre überdauerte, sollte auch die Achtung äufnen, die wir älteren Menschen gegenüber empfinden. Ein Kunsthaus ist so etwas wie eine Alterssiedlung für Kunst, die in früheren Jahrzehnten einmal modern war. Hier Parallelen zu Alterswohnungen herzustellen, mag philosophisch gesehen auf etwas tönernen Füssen stehen, trotzdem wird etwas vom Selbstbewusstsein, das das Kunsthaus ausstrahlt, im Gebäude der Alterssiedlung ebenfalls sichtbar.

Das Haus und der Park oder:
ein Springbrunnen inmitten eines Parks.

Natürlich kann man die Nachbarschaft der Alterssiedlung nicht nur im Zusammenhang mit dem Kunsthaus sehen – es gibt auch weitere Bezüge der neuen Siedlung zu ihrer Umgebung, beispielsweise zum Park. Der Volksgarten, der das neue Gebäude einbindet, ist gleichzeitig Schutz- und Erholungsraum. Erholungsraum als städtischer Park. Und Schutzraum für die Alterswohnungen und das Kunsthaus vor der stark befahrenen Hauptstrasse, dem Kirchweg. Hoffen wir, dass die positive Ansteckung ebenfalls überspringt von der gelungenen Architektur der Alterswohnungen auf den Erholungsraum Volksgarten; diese gelungene Architektur wird die Gemeinde sicher dazu ermuntern, das Ihre beizutragen.

Das Haus und die Stadt oder:
ein Schachbrett mit Rückgrat – was das auch immer heissen mag.

Es ist eine Binsenwahrheit, dass ein Haus in der Regel in eine architektonische Umgebung eingebunden ist. Durch den Brand von 1861 verfügt Glarus über einen besonderen Stadtgrundriss, der mit seiner strengen Geometrie und den geraden Strassenräumen einen interessanten Kontrast zur Bergwelt darstellt. Das neue Haus der Alterssiedlung interpretiert diesen städtischen Grundriss: die innere Hauptachse im Haus (von Norden nach Süden) kann als Strasse gelesen werden, wo die wechselnden Lichteinfälle durch die wandernde Sonne von Osten nach Westen bestimmt werden. Die parallel zur Strasse verlaufende Architektur erfährt eine Quergliederung durch die Lichtführung des zentralen Korridors. Die privaten und die öffentlichen Bereiche sind wie in einem Stadtraum in diesem Gebäude sorgfältig gegliedert. Und das neue Haus anerkennt – trotz seiner grösseren Gestalt – den kulturellen Vorrang des Kunsthauses. Dies gelang nur durch die geschickte Unterteilung des Gebäudes, welche die grosse Gestalt zulässt und trotzdem auf eine Gliederung verweist, die den Massstab zur Stadt respektiert.

Das Haus und der Berg oder:
der Glärnisch, in dem mit einer Linie der Weg der Sonne eingezeichnet ist.

Es ist ein schwieriges Unterfangen, Gebäude zu planen für eine Gegend, die durch Berge gekennzeichnet ist. Vor den Dimensionen des Glärnischs allein mit «Gross» und «Klein» den architektonischen Dialog anzustreben, wäre äusserst schwierig. Die Architekten haben zusätzliche Mittel eingesetzt: die Materialwahl, die Gestalt, die Unterscheidung zwischen einem Oben und einem Unten. Ja, in einem Falle gelang etwas, das dem Berg überlegen ist, das Haus hat kein Vorne und kein Hinten, nicht eine Schokoladenseite und eine etwas weniger privilegierte Seite: man kann sagen, wenn die einen Bewohner von der Morgensonne profitieren, werden die anderen durch die Abendsonne beglückt. Ein Haus also, das buchstäblich die Sonne (das Herz) auf dem rechten Fleck hat.

Das Haus und die Farben oder:
eine Palette mit ein paar Farbtupfern – neben dem Pinsel hängt das Senkblei.

In der Farbgebung des neuen Gebäudes wird unterschieden zwischen Farbigkeit, Farbton und Stimmung der verwendeten Materialien. Es entsteht eine positive Spannung zwischen Haus und Landschaft, zwischen privaten und öffentlichen Bereichen, die auch in der Stadt Glarus und in der umgebenden Landschaft vorhanden ist – wie zum Beispiel grünliches und bläuliches Grau, das lichte Grün des Volksgartens, das bläuliche Grau des Berges und die wechselnde Farbgestalt des Himmels. Das Gefüge der vorhandenen Farbe wurde durch ein Gefüge von neuen Farben in der Architektur ergänzt. Eine Zusammenstellung, die darüber Auskunft gibt, dass die Art der örtlichen Farbpalette von den Architekten erkannt und sinnvoll ergänzt wurde.

Das Haus und die Bewohner oder:
ein paar Menschen – ältere Männer und Frauen, die sich in lebhaftem Gespräch befinden, im Hintergrund sieht man ein paar Menschen, die Karten spielen.

Wer im Ruhestand ist, verfügt über mehr freie Zeit als jemand, der im Berufsleben steht. Da Zeit heute eine Kostbarkeit darstellt, die sich die bestbezahlten Manager kaum leisten können, gilt es, diesen Umstand zu würdigen. Eine Architektur, die Formen aufweist, welche die Bewohner dazu ermuntern, sich auch ausserhalb der privaten Stube aufzuhalten, ist äusserst begrüssenswert. Das neue Haus ist so angelegt, dass nicht nur aus den Fenstern ins Freie geschaut werden kann, sondern es erlaubt, aus den eigenen vier Wänden hinauszublicken in den verbindenden Korridor vor den Wohnungen. Die schönen Holzbeläge im Wohnbereich sind dieselben wie im Korridorbereich. Schon dadurch wird signalisiert, wie wichtig die Verbindungen zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten sind, oder anders gesagt, wie wichtig das gegenseitige Gespräch ist, wenn man die Musse hat, dieses über den eigenen Stubentisch hinaus zu pflegen. Dieses Haus wurde nicht für Stubenhocker entworfen.

Das Haus und die Architekten oder:
die Architekturabteilung der ETH – Lehrende und Lernende diskutieren im Vordergrund miteinander.

Die Architektin und der Architekt dieses Hauses sind ehemalige Studierende, die ich von der ETH kenne. Als Lehrer ist man immer versucht, den beruflichen Werdegang der Hochschulabsolventen mitzuverfolgen. Die drei Buchstaben ETH werden von den Absolventen und Absolventinnen meistens ein Leben lang hinter dem eigenen Namen aufgeführt. Wenn diese Buchstaben von Berufsleuten verwendet werden, die eine solch gute Architektur gestalten, erfüllt mich das mit Freude, und einmal mehr kann ich feststellen, welche Vorteile ein öffentlicher Architekturwettbewerb mit sich bringt. Und wenn eine fähige Jury für die Auswahl verantwortlich zeichnet, kann man mit Fug und Recht behaupten, die bestmögliche Lösung realisiert zu haben.

  • Statuten

    Die aktuellen Statuten der Wohnbaugenossenschaft Glarus.

Ich zeichne hiermit

auf den Namen lautende Anteile der Wohnbaugenossenschaft Glarus. Ich verpflichte mich, den Betrag auf das Konto IBAN CH95 0077 3801 0331 2170 1 bei der Glarner Kantonalbank einzuzahlen.